Urteil zum betrieblichen Eingliederungs­management

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEm) auch mehrfach durchzuführen sei, wenn eine wiederholte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Mehr dazu hier: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bag-mehrmaliges-betriebliches-eingliederungsmanagement-bei-wiederholter-arbeitsunfaehigkeit

Das ganze Urteil können Sie hier lesen: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-138-21/

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