Unsere Mission

Verbesserte und multidisziplinäre Gutachten im Rechtswesen

Was wir fordern

Psychologische Fachkunde muss in die sozialrechtliche Begutachtung implementiert werden

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Deutschland ist ein Sozialstaat, in dem soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit gewährleistet werden sollen.

Vor allem soziale Risiken wie Einkommenslosigkeit, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit gilt es abzusichern.
Da Gesellschaft und Umwelt sich in stetigem Wandel befinden, ändern sich diese Risiken, aber auch die Möglichkeiten darauf zu reagieren.

Gutachten sind Entscheidungsgrundlage

Egal ob bei Fragen zur Erwerbsminderung, rehabilitativen Leistungen oder Einschätzung des Grades der Behinderung – in vielen sozialrechtlichen Verfahren geht es nicht ohne Gutachten.

Sie sind eine maßgebliche Grundlage der Entscheidung über die beantragten Sozial- und Versicherungsleistungen. Für Betroffene ist daher höchst relevant, wie ihre Anliegen begutachtet werden. Sachverständige tragen eine hohe Verantwortung. Um dieser gerecht zu werden, müssen sie über fundiertes Wissen aus dem jeweiligen Bereich verfügen.

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Was ist das Problem?

Psychische Beeinträchtigungen dürfen kein Stigma sein und zu Benachteiligung führen

Psychische Beeinträchtigungen spielen bei Arbeits-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und Fragen der Behinderung häufig eine Rolle und müssen im Rahmen von sozialrechtlichen Verfahren begutachtet werden.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sind psychische Krankheiten die häufigste Ursache für eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.

Die Zahl der Krankheitstage aufgrund von psychischen Erkrankungen haben seit dem Jahr 2008 um 67,5 % zugenommen. Dass dieser Trend abnimmt, ist nicht zu erwarten. Ganz im Gegenteil. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist sogar mit einem weiteren Anstieg der psychischen Erkrankungen zu rechnen.

Ein breiter Blick ist geboten

Ein rein störungs- und defizitorientierter Fokus bei diesen Erkrankungen im sozialrechtlichen Verfahren greift zu kurz. Es ist wichtig, die komplexen Zusammenhänge zwischen Art und Auswirkungen psychischer Beeinträchtigungen zu verstehen.

Funktions- und Leistungsbeeinträchtigungen sind genau zu betrachten. Außerdem müssen Umstellungs- und Anpassungsleistungen beurteilt werden.

Um Fehleinschätzungen zu vermeiden und die richtigen Leistungen zuzusprechen, bedarf es nicht zuletzt der Validierung, also der Überprüfung der Authentizität von Beschwerdenschilderung und Symptompräsentation. Hierbei handelt es sich um genuin psychologische Arbeitsfelder.

Diese Entwicklungen sind allerdings in Praxis und in der teilweise veralteten Sozialgesetzgebung unzureichend berücksichtigt. Um der steigenden Komplexität und Quantität der sozialrechtlichen Begutachtung nachhaltig zu begegnen und ganzheitliche Beurteilungen zu gewährleisten, bedarf es mehr und vor allem spezifisch ausgebildete Sachverständige.

In der deutschen Gesetzgebung finden sich zahlreiche Paragrafen, in denen Aspekte der Begutachtung ausschließlich auf medizinische Belange festgelegt werden. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), im Sozialgerichtsgesetz (SGG) oder auch in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) werden zum Beispiel nur Ärzte, Krankenhäuser oder Krankenanstalten genannt, die Gutachten erstellen bzw. Daten zur Begutachtung beitragen dürfen.

Gesetze müssen modernisiert werden

Damit wird die wichtige und in vielen Fällen elementar notwendige psychologische Expertise ausgeklammert. Auch die spezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse anderer Professionen (z.B. aus dem Pflegebereich oder der Sozial- und Heilpädagogik) finden keine Berücksichtigung. Das muss sich ändern.

Unser Fazit

Änderungen jetzt!

Nutzen wir jetzt die Chance, eine Modernisierung der Gesetze herbeizuführen und so die Qualität von Gutachten in sozialrechtlichen Angelegenheiten zu verbessern.

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