Psychologische Begutachtung im Sozialrecht

Von Ralf Dohrenbusch

Zusammenfassung aus der „Praxis der Rechtspsychologie“:

Psychologische Sachverständigentätigkeit im Sozialrecht ist aufgrund bestehender medizinischer Verweissysteme und rechtlicher Rahmenbedingungen im aktuellen Versorgungssystem vergleichsweise wenig verbreitet. Zugleich bietet die akademische Psychologie aufgrund ihrer thematischen und auch methodologischen Ausrichtung beste Voraussetzungen dafür, um Entscheidungshilfen für die rechtliche Bewertung individueller Fähigkeiten, biopsychosozialer Eigenschaften, Funktionen und Funktionseinschränkungen zu liefern. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen und konzeptionellen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Gutachtern, die für die Sozialgerichtsbarkeit tätig sind. Er gibt einen Überblick über die Anforderungen an Gutachter, zu Qualifikationsvoraussetzungen, typischen Fragestellungen, zu Besonderheiten der Untersuchungsmethodik und zu ausgewählten Aspekten der gutachterlichen Urteilsbildung.

Begutachtung zu sozialrechtlichen Fragestellungen wird als interdisziplinäre Kooperation von Juristen, Medizinern und Psychologen dargestellt. Dabei liegt der Schwerpunkt psychologischer Begutachtung auf der Beurteilung und Validierung intakter und gestörter Funktionen. Der Text soll auch dazu anregen, psychologische Gutachtertätigkeit im Sozialrecht als einen rechtspsychologischen Arbeitsbereich mit erheblichem Wachstumspotenzial zu etablieren.

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