Von Anja Kannegießer & Anna-Pia Belke
Zusammenfassung aus der „Praxis der Rechtspsychologie“:
Das Sozialrecht soll den Einzelnen gegen soziale Risiken absichern und eine adäquate Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Mit dem natürlichen Wandel der Zeit und Weiterentwicklungen ändern sich Anforderungen und Möglichkeiten, diese Ziele zu realisieren. Diesen Veränderungen muss sich das Sozialrecht stellen. Der vorliegende Beitrag zeigt Reformbedarf im sozialrechtlichen Gutachterwesen auf. Ziel muss es sein, sich von einem störungs- und defizitorientierten Fokus zu lösen und sich zu einem multiperspektivischen Ansatz hinzubewegen. Dieser sichert einen umfassenden Blick auf die Kompetenzen und Bedürfnisse des Einzelnen. Nur auf diese Weise kann das Sozialrecht den neuen Herausforderungen gerecht werden.