Juris: „Petö-Therapie als SGB XII-Leistung übernahmefähig“

Eine spannende Entscheidung des Landessozialgerichts NRW: „Das LSG Essen hat entschieden, dass Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für die konduktive Therapie nach Petö beansprucht werden kann, soweit keine rein medizinische Behandlung erfolgt ist.“

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