Gerichtsurteil: „Berufskrankheit kann durch Kombinationsbelastung entstehen“

Das Hessische Landessozialgericht hat dies nun mit einem am 4. Mai 2021 veröffentlichten Urteil entschieden (L 3 U 70/19). So muss die Berufsgenossenschaft eine LWS-Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen.

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