Das Hessische Landessozialgericht hat dies nun mit einem am 4. Mai 2021 veröffentlichten Urteil entschieden (L 3 U 70/19). So muss die Berufsgenossenschaft eine LWS-Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen.
Das Hessische Landessozialgericht hat dies nun mit einem am 4. Mai 2021 veröffentlichten Urteil entschieden (L 3 U 70/19). So muss die Berufsgenossenschaft eine LWS-Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen.