Beschwerdenvalidierung in der psychologischen und medizinischen Begutachtung

Von Thomas Merten

Zusammenfassung aus der „Praxis der Rechtspsychologie“:

Vor dem Hintergrund im deutschen Sprachraum weiterhin laufender Auseinandersetzungen um die Sinnhaftigkeit einer Beschwerdenvalidierung im Rahmen der Begutachtung psychischer Störungen wird dargelegt, dass es sich dabei um ein Pseudoproblem handelt. In ihrem Kern setzt die Beschwerdenvalidierung bei einer umfassenden, strikten und explizit dar-zulegenden Prüfung von Konsistenz und Plausibilität aller verfügbaren Information zu einem Fall an – und berührt damit direkt ein zentrales Qualitätsmerkmal aller psychologischen und medizinischen Gutachten. Ansätze, Methoden und Verfahren zur Beschwerdenvalidierung unterscheiden sich erheblich hinsichtlich ihrer Qualität und ihrer Evidenzbasiertheit; die Auseinandersetzung mit ihnen erfolgt nicht immer auf der Basis solider Kenntnisse der Forschungsergebnisse. Die Arbeit unternimmt den Versuch einer umfassenden und allgemeingültigen Darstellung von Zielrichtung und Wesen der Beschwerdenvalidierung.

Ganzen Artikel lesen

Wir freuen uns auf

Engagement & Austausch