02.11.2021: Diskutieren Sie mit zur Gesamt- und Teilhabeplanung

Online-Fachdiskussion vom 2. November bis 10. Dezember 2021

„Mitwirkung von Leistungsberechtigten bei der Gesamt- und Teilhabeplanung

Seit 2018 gibt es feste Vorschriften, wie die Gesamt- und Teilhabeplanung durchgeführt werden muss. Im SGB IX ist festgelegt, wie ein personenzentriertes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des individuellen Bedarfs sowie zur Steuerung, Dokumentation und Wirkungskontrolle des Teilhabeprozesses ablaufen soll. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Mensch mit Behinderungen, der in alle Verfahrensschritte einbezogen wird. In diesem Zusammenhang spielen die Mitwirkungsrechte und -pflichten der leistungsberechtigten Person sowie deren Vorbereitung auf das Verfahren eine zentrale Rolle.“

(Zitat / Quelle: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/beteiligen/fd-gesamt-und-teilhabeplanung/)

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